- Jemanden mundtot machen
- Jemanden mundtot machenDie Wendung stammt aus der Rechtssprache und bezieht sich auf das alt- und mittelhochdeutsche Wort munt in der Bedeutung »Schutzmacht, Gewalt«. Die Wendung bedeutete also ursprünglich »jemanden entmündigen«. Später bezog man »mundtot« dann auf unser heutiges Wort »Mund« und die Wendung wurde gebräuchlich im Sinne von »jemandem, der einem unbequem und hinderlich ist, auf rücksichtslose, unerlaubte Weise die Gelegenheit zur Meinungsäußerung nehmen«: Die Junta versuchte mit allen Mitteln, ihre Gegner mundtot zu machen.
Universal-Lexikon. 2012.